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Cranshaw, Friedrich (Hrsg.)
Drittschuldnerkommentar Kreditwirtschaft
Die Bank als Ziel von Pfändungen
Finanz Colloquium Heidelberg
978-3-9572505-9-9
1. Aufl. 2021 / 1025 S.
Kommentar

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Kurzbeschreibung

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Jahr für Jahr steigen die Eingangszahlen von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen bei Kreditinstituten - ein Ende dieser Tendenz ist bis heute nicht in Sicht. Die Pflichten, die die Kreditinstitute als Drittschuldner sodann zu erfüllen haben, sind mannigfaltig, hängen von den durch die Pfändung erfassten Rechten und Werten ab und führen zu beträchtlichem Aufwand und Haftungsrisiken - ohne, dass die Bank dafür vom Schuldner ein Entgelt verlangen darf. Autoren aus Recht und Bankpraxis wollen den Kreditinstituten mit diesem Kommentar alle in der täglichen Praxis aufkommenden Fragen beantworten bzw. dort, wo es (noch) keine eindeutigen Antworten gibt - insbesondere bei der anstehenden Reform des Pfändungsschutzkontos -, praxistaugliche Lösungsvorschläge unterbreiten. Da die den Drittschuldner und Bankpraktiker interessierenden Fragen von Vorschriften behandelt werden, die teilweise verstreut und verteilt über diverse Gesetzeswerke platziert sind, orientiert sich die Auswahl der kommentierten und abgedruckten Vorschriften nicht an Gesetzbüchern, sondern allein an der Relevanz der Vorschriften für die Praxis, die sich ihrerseits aus den von den eingehenden Pfändungen ins Visier genommenen Werten und Rechten ergibt: Das können nämlich neben Konten und Depots aller Art z.B. auch offene Kreditzusagen, Rückgewähransprüche, hinterlegte oder verwahrte Wertgegenstände u.v.a.m. sein. Generell problematische praxisrelevante Fragen, wie z.B. zu Rang- und Anspruchsverhältnisse mit Blick auf mehrere (Ver-) Pfändungen, Abtretungen und Gläubiger - darunter auch das eigene Haus - sowie „kollidierende“ Insolvenzverfahren, Art und Anzahl des/der Schuldner (natürliche/juristische Person(en)) bis hin zu grenzüberschreitenden Pfändungshandlungen werden natürlich behandelt wie auch die künftigen Änderungen beim Pfändungsschutzkonto durch das Pfändungsschutzkontofortentwicklungsgesetz (PKoFoG).